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ECKART GmbH

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Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289a Abs. 4 HGB

Die Förderung von Frauen in Führungspositionen steht nicht nur bei der ECKART GmbH, sondern bei der gesamten ALTANA im Fokus. Auf Ebene der ALTANA wurde mit der Intensivierung von Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit eingeführt wurden, und auch mit neuen Instrumenten diese Förderung der Vielfalt weiter im Personalmanagement verankert. Einen Schwerpunkt nimmt dabei die Förderung von Frauen durch Personalentwicklungsmaßnahmen ein. In den nationalen und internationalen Managemententwicklungsprogrammen von ALTANA wurde der Anteil von Frauen in den letzten Jahren deutlich erhöht. Des Weiteren umfasst das Weiterbildungsprogramm auch spezielle Angebote für Frauen. Neu eingeführt wurde ein Mentoring-Programm. Daneben wurden vielfältige informelle Plattformen geschaffen, um generell den Dialog zu diesem Thema zu intensivieren. Diese umfassen regelmäßige Treffen von Frauen in Führungspositionen zur Stärkung des Netzwerks und weitere Veranstaltungen, die Beiträge zur kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeitswelt bei ALTANA generieren sollen.

Mittel- bis langfristig ist es das Ziel der ALTANA, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der ALTANA Gruppe auf 30% zu erhöhen. Das entspricht in etwa dem Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft.

Entsprechend den Anforderungen des im April 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die ALTANA Chemie Beteiligungs-GmbH als Gesellschafterin der ECKART GmbH im September 2015 bis zum Ablauf der Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 eine Zielgröße von 17% für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und eine Zielgröße von 30% für den Frauenanteil in der Geschäftsführung festgelegt. Dem Aufsichtsrat der ECKART GmbH, der sich aus vier Anteilseiger- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, gehörten zum Ende der Zielerreichungsperiode fünf Männer und eine Frau an. Der dreiköpfigen Geschäftsführung der Gesellschaft gehörte eine Frau an. Damit wurden beide gesetzten Zielgrößen erreicht.

Die Geschäftsführung war verpflichtet, im September 2015 entsprechende Zielgrößen für die beiden Führungsebenen der ECKART GmbH unterhalb der Geschäftsführung festzulegen. Bis zum Ende der Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 wurde eine Zielgröße von 10% für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung und eine Zielgröße von 25% für die zweite Führungsebene beschlossen. Bis zum Ende der Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 lag der Frauenanteil der ersten Führungsebene bei 7%. Auf der zweiten Führungsebene lag der Frauenanteil bei 26%. Die gesetzten Zielgrößen wurden daher nur in Bezug auf die zweite Führungsebene erreicht.

Zum Ende der ersten Zielerreichungsperiode wurden durch die Gesellschafterin der ECKART GmbH, die ALTANA Chemie Beteiligungs-GmbH, neue Zielgrößen festgelegt. Für den Aufsichtsrat wurde bis zum Abschluss der neuen Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2020 eine Zielgröße von 17% und für die Geschäftsführung eine Zielgröße von 30% beschlossen. Für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung hat diese bis zum Ende der neuen Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2020 eine Zielgröße für den Frauenanteil von 10% und für die zweite Führungsebene von 30% beschlossen.

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