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ECKART Customer Service

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Verhaltenskodex für Lieferanten

ECKART setzt sich für eine langfristige nachhaltige Entwicklung ein und ist bestrebt, ein nachhaltiger und zuverlässiger Partner in der Wertschöpfungskette zu sein. Wir suchen Lieferanten, deren Richtlinien in Bezug auf ethische, soziale und ökologische Fragen mit unseren eigenen übereinstimmen, und der Zweck dieses Dokuments ist es, die Lieferanten über unsere Selbstverpflichtungen und Erwartungen zu informieren.

Die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten („Kodex“) dargelegten Grundsätze gelten für alle ECKART Lieferanten weltweit und sind Mindestanforderungen. Lieferanten müssen stets die geltenden internationalen und nationalen Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen einhalten. Wenn die geltenden internationalen und nationalen Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen strenger sind als dieser Kodex, haben sie Vorrang.

Lieferanten müssen ihre Einhaltung des Kodexes sowie die Einhaltung in der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Durch die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit ECKART akzeptieren Lieferanten den Kodex und verpflichten sich, ihn vollumfänglich einzuhalten.

1. ETHISCHE GESCHÄFTSPRAKTIKEN

Wir verpflichten uns, nach strengen ethischen Grundsätzen zu arbeiten, wie sie in unserem Verhaltenskodex beschrieben sind, und erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Verantwortung dafür übernehmen, dass ihr Gebaren ebenfalls diesen Grundsätzen entspricht.

  • Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich der Anforderungen in Bezug auf Korruptionsbekämpfung, wettbewerbswidrige Praktiken, Sanktionen und Handelskontrollen, Geldwäschebekämpfung und Verhinderung von Steuerhinterziehung.
  • Lieferanten dürfen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder jeglicher Art anfordern, annehmen, anbieten, bereitstellen oder genehmigen.
  • Lieferanten müssen bei ihren Verpflichtungen gegenüber ECKART Interessenkonflikte vermeiden und angemessene Maßnahmen ergreifen, um etwaige Konflikte, auch in Bezug auf ihre Mitarbeiter, zu melden und zu regeln.

2. MENSCHENRECHTE

Wir unterstützen und respektieren die international anerkannten Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten sind, und halten uns dabei an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

  • Der Lieferant behandelt alle seine Mitarbeiter, unabhängig von der Beschäftigungsform, fair, mit Würde und Respekt sowie in Übereinstimmung mit den grundlegenden Menschenrechten.
  • Lieferanten müssen über angemessene Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften und zur Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen verfügen.
  • Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit oder andere Formen der Ausbeutung von Kindern einsetzen oder unterstützen.
  • Lieferanten dürfen keine Zwangs- oder unfreiwillige Arbeit (einschließlich moderner Sklaverei und Menschenhandel) einsetzen, sich daran beteiligen oder davon profitieren.
  • Lieferanten dulden keine körperliche Bestrafung, kein unrechtmäßiges Festhalten, keine körperliche, sexuelle oder verbale Belästigung oder Misshandlung.
  • Lieferanten dürfen bei der Einstellung und Beschäftigung nicht aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Kaste, nationaler oder sozialer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder Identität, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Meinung diskriminieren.
  • Lieferanten müssen gegenüber nahen Gemeinschaften verantwortungsbewusst handeln, die Rechte der Ureinwohner und Landbesitzer wahren und alle Mitglieder der Gesellschaft fair sowie mit Würde und Respekt behandeln.
  • Lieferanten dürfen die Begehung von Kriegsverbrechen oder anderen schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord weder dulden noch daraus Nutzen ziehen, dazu beitragen, dabei helfen oder sie erleichtern.

3. ARBEITSRECHTE

Wir halten die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit (Kernarbeitsnormen) ein. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten und ihre Mitarbeiter fair und mit Respekt behandeln.

  • Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und ihr beizutreten oder nicht beizutreten sowie ohne Angst vor Repressalien Tarifverhandlungen zu führen.
  • Lieferanten müssen die geltenden Gesetze, Tarifverträge und Industriestandards zu Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertagen einhalten.
  • Lieferanten müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmer einen angemessenen Lohn erhalten, der mindestens den nationalen oder branchenüblichen Mindeststandards entspricht und zumindest ausreicht, um die Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers zu decken und ein gewisses Einkommen zur freien Verfügung zu haben.

4. ARBEITSSCHUTZ

Wir sind davon überzeugt, dass alle Todesfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten vermeidbar sind, und erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die notwendige Verantwortung für die Aufrechterhaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze übernehmen.

  • Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
  • Lieferanten müssen über angemessene Strategien und Kontrollen für den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter verfügen.
  • Lieferanten müssen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen, einschließlich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und regelmäßiger Arbeitsschutz-Schulungen für ihre Mitarbeiter.

5. UMWELT

Wir tragen Verantwortung für die Umwelt und suchen nach Möglichkeiten, unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Unser Ziel ist es, Land, Luft, Wasser, Biodiversität und Energieressourcen zu schützen und zu erhalten.

  • Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt einhalten. Sie müssen über alle gesetzlich vorgeschriebenen Umweltgenehmigungen, Lizenzen, Zulassungen und sonstigen Zertifizierungen verfügen.
  • Lieferanten müssen ihre Geschäfte in einer verantwortungsvollen Weise führen, die die Umwelt so wenig wie möglich belastet.
  • Dazu gehört auch, dass sie über ein Umweltmanagementsystem verfügen oder zumindest eine Umweltpolitik und ein System mit einem Risikobewertungsansatz haben, um durch ihre Tätigkeit verursachte Umweltschäden zu vermeiden, zu mindern und zu kontrollieren.
  • Lieferanten bemühen sich kontinuierlich um eine Minimierung der Treibhausgasemissionen.
  • Lieferanten müssen die Abfallmenge minimieren, indem sie die Abfälle recyceln oder einer geeigneten Behandlung zuführen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
  • Lieferanten müssen versuchen, ihren Energie- und Wasserverbrauch zu senken, um die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Reduktionsziele festlegen, den Energie- und Wasserverbrauch überwachen und die Ziele regelmäßig überprüfen.
  • Lieferanten fördern erneuerbare Energiequellen und reinigen und wiederverwenden Wasser, wenn möglich.

6. KONFLIKTMINERALIEN

Wir verpflichten uns, keine Materialien zu beziehen, die aus Mineralien aus Konfliktregionen stammen.

  • Lieferanten, die kobalt-, zinn-, wolfram-, tantal- und goldhaltige Produkte an ECKART liefern, müssen über klare Richtlinien in Bezug auf alle Konfliktmineralien verfügen.
  • Bei der Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten müssen Lieferanten die Bestimmungen von Abschnitt 1502 des Dodd-Frank-Acts einhalten und die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten befolgen.
  • Lieferanten müssen über Due-Diligence-Prozesse verfügen, die die Herkunft dieser Mineralien zurückverfolgt, und auf Anfrage einen Nachweis über die Richtigkeit und Gültigkeit der Herkunft der Mineralien erbringen.

7. ÜBERPRÜFUNG

Lieferanten müssen über ein geeignetes Verfahren verfügen, um die Einhaltung des vorliegenden Kodex zu überprüfen.

Lieferanten müssen auf Anforderung an Audits teilnehmen und ECKART Informationen und Daten (einschließlich Selbstbewertungen) zur Verfügung stellen, um darzulegen, dass sie den vorliegenden Kodex einhalten. ECKART und von ECKART beauftragte Dritte haben das Recht, alle Standorte der Lieferanten und ihrer Unterauftragnehmer zu betreten, um solche Audits durchzuführen.

Jeder Verstoß gegen den Kodex muss ECKART gemeldet werden. Meldungen können direkt an die zuständige Kontaktperson bei ECKART erfolgen. Verstöße gegen den Kodex können auch über unseren unternehmenseigenen Meldekanal für Whistleblower unter safecall.co.uk gemeldet werden.

Da die Nichteinhaltung dieses Kodex negative Folgen für ECKART haben kann, behält sich ECKART das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten zu beenden, der direkt oder indirekt wesentlich gegen diesen Kodex verstoßen hat.

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