Alle brennbaren Pulver oder Stäube, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden, sind eine potenzielle Gefahrenquelle, die aber unter bestimmten Voraussetzungen und bei Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen sicher transportiert, gelagert und verarbeitet werden können. Die Mindestzündenergie von Aluminiumpigmentpulvern wird in erster Linie von der Größe der Oberfläche der Pigmentpartikel und damit von der Pigmentfeinheit mitbestimmt. So können feine Aluminiumpigmente (mittlere Teilchengröße <10 μm) teilweise eine Mindestzündenergie von unter 1mJ aufweisen.
Um den sicheren Umgang mit Aluminiumpigmenten zu gewährleisten, ist es daher besonders wichtig, sowohl bei der Herstellung als auch der Verarbeitung von aluminiumpigmentierten Metallicpulverlacken die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten (siehe hierfür bitte die Empfehlungen von ECKART und der GDA).