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Arbeits- und Menschenrechtsrichtlinie

1 ALLGEMEINES

1.1. Verpflichtung

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Standards für Arbeits- und Menschenrechte und halten uns an die Grundsätze der

  • Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • Internationalen Menschenrechtskonvention
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit.

Wir beteiligen uns aktiv am Global Compact der Vereinten Nationen und suchen nach Möglichkeiten, die Menschenrechte an den Stellen zu stärken, an denen wir einen positiven Beitrag leisten können.

1.2 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die ECKART Division einschließlich der dazu-gehörigen Unternehmen sowie der Unternehmen, an denen eine Mehrheitsbeteiligung besteht.

1.3 Erwartungen

Wenn ein Mitarbeiter der Meinung ist, dass jemand gegen diese Arbeits- und Menschenrechtsrichtlinie oder das Gesetz verstößt, wird er gebeten, dies unverzüglich seinem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder der ALTANA Whistleblower Hotline zu melden.

ECKART erwartet von seinen Geschäftspartnern und anderen Parteien, deren Tätigkeiten direkt mit den Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen von ECKART verbunden sein können, dass sie die Menschenrechte respektieren und nicht verletzen.

1.4 Umsetzungsmechanismus

Das Management Board ist dafür verantwortlich, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden. Durch unseren Management-Review-Prozess überprüfen und aktualisieren wir laufend den Fortschritt unserer Bemühungen, und mit unserem Bericht zur Corporate Social Responsibility (CSR) und über andere Kommunikationsinstrumente teilen wir die Ergebnisse regelmäßig mit.

Wenn wir feststellen, dass wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder direkt dazu beigetragen haben, leiten wir entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen geeignete Abhilfemaßnahmen ein. Da sich die Menschenrechtslage ändern kann, gewährleisten wir, dass wir alle Menschenrechte achten und regelmäßig unsere Prioritäten im Bereich der Menschenrechte überprüfen.

Darüber hinaus stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Stakeholdern (z. B. Kunden, Lieferanten, Aufsichtsbehörden, Versicherungen und Beratern), um deren Erwartungen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erfahren und unsere Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend zu aktualisieren.

2 ARBEITS- & MENSCHENRECHTE

2.1 Grundlegende Menschenrechte

Im Einklang mit unserem Unternehmensleitbild und unserem Verhaltenskodex werden alle Mitarbeiter, unabhängig von der Beschäftigungsform, fair, mit Würde und Respekt und in Übereinstimmung mit den grundlegenden Menschenrechten behandelt.

Wir stellen sicher, dass die Arbeitsbedingungen den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entsprechen und dass alle unsere Standorte weltweit die entsprechenden nationalen Gesetze einhalten. Sollte das nationale Recht die Einhaltung der ILO-Standards verbieten, suchen wir nach Möglichkeiten, um diesen Standards so nahe wie möglich kommen.

2.2 Kinderarbeit

Wir setzen keine Kinderarbeit oder andere Formen der Ausbeutung von Kindern ein und unterstützen sie auch nicht. Wenn wir in unserer Branche und Region Kinderarbeit feststellen, werden wir ein Programm initiieren oder uns an einem Programm beteiligen, um alle Kinder, die arbeiten müssen, in qualitativ hochwertige Bildungsprogramme zu überführen.

Personen unter fünfzehn Jahren dürfen nicht vollzeitbeschäftigt werden. Ist nach nationalem oder lokalem Recht ein höheres Alter für die Erfüllung der Schulpflicht oder ein höheres Mindestarbeitsalter vorgeschrieben, so gilt jeweils das höhere Alter.

„Kinderarbeit“ bedeutet jede Arbeit, die von einem Kind oder einem Jugendlichen verrichtet wird, es sei denn, sie wird im Rahmen der ILO Minimum Age Convention (etwa: Übereinkommen zum Mindestalter) von 1973 (C138) als zulässig erachtet. Personen unter achtzehn Jahren dürfen nicht nachts oder unter gefährlichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.

2.3 Zwangsarbeit/Schuldknechtschaft

Wir dulden keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder irgendeine andere Form der modernen Sklaverei und des Menschenhandels.

Niemand darf unter Androhung von Strafen zur Arbeit gezwungen werden oder gezwungen werden, zu Beginn oder während des Arbeitsverhältnisses Geld oder Originaldokumente (z. B. Pässe, Ausbildungsnachweise) zu hinterlegen. Die Mitarbeiter müssen sich am Arbeitsplatz frei bewegen können und haben das Recht, das Gelände während und außerhalb der Arbeitszeit zu verlassen. Wir arbeiten proaktiv und mehr und mehr mit den Partnern in unserer Lieferkette an jedem dieser Punkte.

2.4 Keine raue oder unmenschliche Behandlung/Belästigung

Wir stimmen den im ALTANA Verhaltenskodex dargelegten Werten voll zu. Alle Mitarbeiter haben das Recht auf eine faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kollegen.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Persönlichkeitssphäre der anderen Mitarbeiter zu respektieren. Sexuelle Belästigung und Gewalt in jeglicher Form sind verboten.

2.5 Gleichbehandlung

Wir stimmen den im ALTANA Verhaltenskodex dargelegten Werten uneingeschränkt zu. Niemand darf aufgrund seiner ethnischen oder nationalen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seiner Abstammung, seines Geschlechts, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Ansichten, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seines Aussehens oder seiner sexuellen Orientierung belästigt, diskriminiert oder ungerecht behandelt werden.

2.6 Gleichstellung der Geschlechter

Wir sind der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet und streben ein Verhältnis der Geschlechter in Führungspositionen an, das die Zusammensetzung der Gesellschaft widerspiegelt. Aus diesem Grund fördern wir Frauen in Führungspositionen.

2.7 Schutz von Menschen in örtlichen Gemeinschaften

Im Einklang mit unseren Konzernrichtlinien handeln wir verantwortungsbewusst gegenüber nahen Gemeinschaften, schützen die Rechte von Ureinwohnern und Landbesitzern und behandeln alle Mitglieder der Gesellschaft fair sowie mit Würde und Respekt.

Wenn wir Sicherheitsdienste zum Schutz unserer Operationen einsetzen, stellen wir sicher, dass die internationalen Richtlinien und Standards für den Einsatz von Gewalt eingehalten werden.

2.8 Beschäftigungsverhältnis

Wir erkennen die Bedeutung eines sicheren Arbeitsplatzes sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft an, indem wir einer dauerhaften, unbefristeten und direkten Beschäftigung den Vorzug geben.

Wir dürfen nicht versuchen, die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber abhängigen Arbeitnehmern zu umgehen, indem wir das, was sonst ein Arbeitsverhältnis wäre, verschleiern oder durch den übermäßigen Einsatz von Zeit- oder Leiharbeitern.

2.9 Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen

Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und ihr beizutreten oder nicht beizutreten sowie Tarifverhandlungen zu führen, ohne Repressalien befürchten zu müssen, in Übereinstimmung mit den jeweiligen Landesgesetzen.

2.10 Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertrag

Wir behandeln alle Mitarbeiter fair und ehrlich, unabhängig davon, wo sie arbeiten. Schutzkleidung wird, falls erforderlich, in ausreichender Menge und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf angemessene Pausen, Zugang zu Toiletten, Sanitäranlagen und Trinkwasser am Arbeitsplatz sowie auf Arbeitsbefreiung gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie arbeiten. Die Mitarbeiter erhalten Schulungen zu Arbeitsrisiken und den für ihre Tätigkeit erforderlichen Spezialkenntnissen.

2.11 Faire Löhne

Unsere Mitarbeiter werden nach den geltenden Gesetzen und den örtlichen Marktbedingungen entlohnt und erhalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.

2.12 Arbeitsschutz

Wir glauben, dass alle Verletzungen und Berufskrankheiten sowie Sicherheits- und Umweltvorfälle vermeidbar sind. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Wir halten unsere Mitarbeiter dazu an, unsere Sicherheitsvorschriften zu beachten und zu befolgen. Unsere Verpflichtung ist in der ECKART Corporate Policy festgehalten. attention to and follow our safety regulations. Our commitment is set forth in the ECKART Corporate Policy.

3 ÜBERPRÜFUNG

Die ALTANA Gruppe verfügt über mehrere Kontrollmechanismen, um die Einhaltung der Grundsätze dieser Richtlinie zu überprüfen. Jeder Verstoß gegen den Kodex muss dem CEO von ECKART oder über den ALTANA Whistleblower-Meldekanal gemeldet werden, der unter Whistleblowing zugänglich ist.

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